Coinbase (COIN) reichte im Jahr 2016 einen Schriftsatz im Fall des Obersten Gerichtshofs der USA ein, in dem es um eine Anfrage des Internal Revenue Service nach Daten von Hunderttausenden seiner Kunden ging, und argumentierte, das Gericht solle "die Datenschutzinteressen der Amerikaner an digitalen Informationen schützen, die von Drittanbietern gespeichert werden".

Die US-Steuerbehörde hatte – in einer Aktion während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump – Finanzunterlagen unter der Bedingung, dass die Transaktionsaufzeichnungen der Personen zugänglich gemacht werden sollten, sobald sie ihre Informationen an Dritte weitergegeben haben. In diesem Fall war diese Partei Coinbase. Die Börse kämpfte durch Gerichtsstreitigkeiten darum, die Anfrage einzugrenzen, und war schließlich gezwungen, einen viel engeren Umfang an Daten zu liefern.

"Das Gericht sollte eingreifen, um klarzustellen, dass die Third-Party-Doktrin es dem IRS nicht erlaubt, Rasterfahndungen durchzuführen", argumentierte Coinbase in seinem am Mittwoch eingereichten Amicus-Schriftsatz in dem Fall, der weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre hat.

Im Jahr 2020 reichte einer der Kunden, James Harper, ein Bitcoin (BTC)-Forscher, eine Klage gegen die IRS ein und beschuldigte sie, bei der Forderung nach Aufzeichnungen unangemessen übertrieben zu haben. Jahre später hat Harper – ein Anwalt und Fellow des American Enterprise Institute – seine Argumentation vor dem Obersten Gericht.

"Die Anonymität der Nutzer verschwindet – und die Blockchain wird anfällig für eine einfache Überwachung – wenn die Regierung Informationen erhält, die es ihr ermöglichen, einen öffentlichen Schlüssel oder eine Wallet-Adresse mit der Identität eines Benutzers abzugleichen", so Coinbase.

"Diese Vorladung von John Doe drang in eine Sphäre ein, in der über 14.000 Amerikaner eine vernünftige Erwartung an Privatsphäre hatten, wenn die IRS ohne richterliche Anordnung umfangreiche persönliche und finanzielle Informationen durchsuchte", argumentierte das Unternehmen.

Das Justizministerium, das den Fall der Regierung vertritt, hatte zuvor argumentiert, dass "eine Person keine vernünftige Erwartung an die Privatsphäre von Informationen hat, die freiwillig an Dritte weitergegeben werden, einschließlich der sie betreffenden Bankunterlagen".

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