Gute (und meiner Meinung nach korrekte) Analyse hier @CryptoTaxGuyETH
Einige der Buchhalter, die auf diesen Beitrag antworten, haben Recht... aus den falschen Gründen. ETH, die bei Aave hinterlegt werden, sind KEINE Kreditsicherheiten. Kreditemittenten bleiben steuerliche Eigentümer ihrer Sicherheiten. Aave-Einleger bleiben NICHT steuerliche Eigentümer ihrer ETH, weil Aave sie weiterverleiht. Die Einzahlung von ETH in Aave sollte dennoch kein steuerliches Ereignis sein, aus dem gleichen Grund, warum Wertpapierleihen keine steuerlichen Ereignisse sind: Da Einleger ETH auf Verlangen durch Einlösung ihrer aETH zurückerwerben können, unterscheidet sich aETH nicht "wesentlich in Art oder Umfang" von ETH, was die Schwelle für ein Steuerereignis darstellt. Übrigens, da es sich bei den Leihgebühren bei Aave nicht um Zinsen handelt, handelt es sich im Allgemeinen um verschiedene Einzelabzüge für Einzelpersonen und sind daher nicht abzugsfähig, genau wie die Leihgebühren für Wertpapiere.
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